Nachbarschaftsgesetz / Pflanzabstände

Außerdem sollten bei der Pflanzung bestimmte Gesetzmäßigkeiten beachtet werden, um eventuellen späteren Ärger zu vermeiden:
Gemäß dem Sächsischen Nachbarschaftsgesetz müssen Obstbäume bei Neupflanzungen mindestens einen Abstand von 2 m im Innenbereich und 1 m im Außenbereich von der Grundstücksgrenze haben. Dies gilt aber nur für Neupflanzungen, schon vorhandene Gehölze haben Bestandsschutz.

Hochstämmige Kernobstbäume müssen in 10 Meter Abstand nach jeder Seite gepflanzt werden, also jeder Baum soll 100 Quadratmeter haben. Pflanzt man die Bäume nur bei 5 Meter Abstand bringt man die vierfache Zahl von Bäumen unter, von denen jeder nur 25 Quadratmeter Raum hat. Je nun, sagt sich der Obstfreund, 25 Quadratmeter sind eine schöne Fläche, die Bäume werden sich schon damit zufrieden geben.
4 mal so viel Bäume, aber nicht halb so viel Frucht!
Die ersten 20, höchsten 30 Jahre, aber dann, wenn der Hauptertrag, der reichste Segen beginnen soll, tritt der Rückgang ein.
Ein gesunder hochstämmiger Apfel oder Birnenbaum verwendet naturgemäß die ersten 10 Jahre nach der Pflanzung auf das Wachstum, auf die Entwicklung einer stattlichen Krone, auch das zweite Jahrzehnt ist in erster Linie dieser Aufgabe gewidmet und die Fruchtbarkeit spielt noch die Nebenrolle, erst das dritte Jahrzehnt gibt einen guten Ertrag, der volle Segen aber tritt erst mit dem vierten, fünften Jahrzehnt ein und kann noch lange darüber hinaus dauern. 

An Straßen und Wegen sollte die Stammhöhe mindestens 200 cm betragen. 

Es gibt überregionale Anbieter, die eine große Auswahl haben, doch stammen diese Bäumchen nicht vom einheimischen Boden, sind hiesiges Klima nicht gewöhnt. Daher ist es grundsätzlich ratsam, eine Baumschule aufzusuchen, die in der Region ansässig ist. Die Pflanzen sind auf dem Boden groß geworden, auf dem sie die nächsten Jahrzehnte stehen werden und sie haben sich an Temperaturen und Niederschläge gewöhnt. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass sich der Baum schnell im eigenen Garten einlebt und den Bedingungen stand hält.

Pflanzgut

Bei der Beschaffung des Pflanzgutes sollte Wert darauf gelegt werden, dass die Bäume der Norm des Bundes Deutscher Baumschulen für Hochstammobstbäume entsprechen:
Stammhöhe mindestens 180 cm,
Stammumfang von mind. 7 cm in 1 m Höhe,
mind. 3 Leitäste neben dem Mitteltrieb
bei der einjährigen Krone.

Verbissschutz

Wenn es notwendig ist, wird ein Verbiss- bzw. Weideschutz angebracht.
Geeignet sind Drahthosen (Maschenweite 15-20 mm) und Plastikmanschetten.
In der freien Landschaft sollten die Drei- und Vierböcke von einem Maschendraht oder Knotengeflecht umgeben sein, der als Schutz vor Hasen mindestens 100 cm und
in Gebieten mit Rehwild 150 cm hoch ist.
Bei Beweidung sollte ein mindestens 180 cm hoher Verbissschutz angebracht sein.

Binden und Wässern des Baumes

Jetzt wird der Rest des Bodens eingefüllt und festgetreten. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Gießring entsteht, in dem sich das Regenwasser fangen kann. Dazu werden auch die Grasballen verwendet, die am Rand der Baumscheibe umgedreht aufgelegt Rindenmulch bedeckt.
Der Baum wird kurz unterhalb des Kronenansatzes so angebunden, dass er fest gehalten, aber nicht gewürgt wird und nicht scheuert.
Zur Sicherung eines optimalen Erfolges müssen die Bäume unbedingt angegossen werden.
Bei trockenem Boden oder im Frühjahr, wenn die Bäume schon angetrieben haben, sollte unbedingt gewässert werden (20 bis 30 Liter).

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