Förderung

Förderung

Die Erhaltung, Pflege und Neuanlage von Streuobstbeständen wird durch verschiedene Maßnahmen des Landes gefördert.

Die Erhaltung, Pflege und Neuanlage von Streuobstbeständen ist weiterhin Bestandteil im Förderprogramm (RL NE/2014) des Freistaat Sachsen. Durch die Fördermittel allein können die Lebensräume jedoch nicht erhalten werden. Sie können nur unterstützen, um das Engagement vom Mensch zum Erhalt dieses wertvollen Kulturgutes zu fördern.

Foto: DVL

Richtlinie „Natürliches Erbe“ (RL NE/2014)

Mit der RL-NE fördert der Freistaat Sachsen die nachhaltige Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes durch die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen oder Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie von typischen Landschaftsbildern und der historisch gewachsenen Vielfalt der Kulturlandschaft.

Mit der Maßnahme „Nachpflanzung und Neuanlage von Streuobstwiesen/ Obstbaumreihen
A.1 (RL NE/2014)“ besteht die Möglichkeit Obstbaumbestände von bestehenden Streuobstwiesen oder Obstbaumreihen zu ergänzen oder neue Streuobstwiesen oder Obstbaumreihen anzulegen.

Ein besonderes Anliegen ist der Erhalt oder die Entwicklung von Streuobstwiesen als in Sachsen gesetzlich geschützte Biotope. Damit sollen Lebensräume für im Rückgang befindliche, seltene oder gefährdete Vogelarten der offenen Kulturlandschaft, wie z. B. Gartenrotschwanz, Wendehals, Neuntöter, Steinkauz, aber auch andere Tierarten, wie Siebenschläfer und zahlreiche Insekten erhalten oder geschaffen werden.

Entscheidend für den Wert einer Streuobstweise ist dabei auch ein möglichst extensiv genutzter, artenreicher Unterwuchs. Streuobstwiesen und Obstbaumreihen besitzen als prägende Bestandteile der Kulturlandschaft eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild.

Eine Übersicht der förderfähigen Maßnahmen finden Sie am Ende der Seite.

Streuobstpflege als Kompensationsmaßnahme im Ökokonto

Auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bietet die Möglichkeit für die Erhaltung naturschutzrelevanter Streuobstflächen. Möglich ist die Umwandlung von Ackerfläche in Streuobst mit Grünlandnutzung bzw. die Exensivierung von Grünland mit Anpflanzung von Obstbäumen für bestehende genutzte Flächen. Aber auch im Rahmen von Entsiegelungen und Rekultivierung ist für die Fläche die Anlage von Streuobstwiesen über das Ökokonto abrechenbar.
Vor Beginn der Maßnahme sollte auf jeden Fall eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises erfolgen.

Die folgende Übersicht enthält Kurzinformationen über förderfähige Maßnahmen zur Pflanzung und Gehölzsanierung von Obstgehölz aufStreuobstwiesen und Obstbaumreihen. 
Dazu gehören auch Maßnahmen wie:
- Umwandlung von Acker in Grünland 
- Pflege und Erhalt von Obstbeständen, unter Beachtung der Flächenverfügbarkeit

Detaillierte Informationen über die Fördermöglichkeiten und Höhe der Zuwendung nach der RL NE/2014 können auch eingesehen werden, auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (www.smul.sachsen.de/foerderung/3528.htm#article3929) .

Pflanzung Obstgehölze

Die Förderung erfolgt über einen Festbetrag von 68€ pro Baum. Als Obstwiese werden Baumgruppen von mindestens 10 Bäumen angesehen.  Es ist ein durchschnittlicher Platzbedarf von 80-100 m² pro Baum einzuplanen.

 

„Der Erwerb von Maßnahmeflächen sowie die Anschaffung oder Miete von Technik, Maschinen oder Anlagen,

die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlich sind, können ggf. zusätzlich beantragt werden.“

 

„Eine gleichzeitige Förderung von Grünlandmaßnahmen (GL) nach Richtlinie AUK/2015 und/oder der ökologischen Grünlandbewirtschaftung nach Richtlinie ÖBL/2015 auf derselben Fläche ist möglich.“


Informationsblatt zur Richtlinie NE/2014 des Sächsichen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft



Gehölzsanierung Obstgehölz

„Mit dieser Maßnahme sollen [Instandsetzungen] überalterte Obstbaumbestände […] oder Obstbaumreihen [zum Erhalt] ihrer ökologischen Funktion und Vitalität […] [und] zum Schutz im Rückgang befindlicher, seltener oder gefährdeter Vogelarten der offenen Kulturlandschaft […] [, erfolgen].

Gehölzsanierung von Obstgehölze – normaler Aufwand 41,00€

Gehölzsanierung von Obstgehölz - hoher Aufwand 75,00€

Empfohlen wird sich dazu vorher beim LfULG Sachgebiet Naturschutz zu informieren.

„Maßnahmen, die ausschließlich der Verkehrssicherungspflicht dienen, [sind] ausgeschlossen.“

„Die Anschaffung oder Miete von Technik, Maschinen oder Anlagen, die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlich sind, können ggf. zusätzlich beantragt werden.“


Informationsblatt des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft