Nachpflanzungen
Eine Baumlücke auf Ihre Obstwiese? – was bei einer Nachpflanzung zu beachten ist…
Auf der Streuobstwiese können „in die Jahre gekommene Obstbäume“ vereinzelt absterben. Dann ist es geboten, junge Obstbäumchen nach zu pflanzen und damit den Erhalt Ihrer Obstwiese zu sichern.
So sind bevor der erste Baum gepflanzt werden kann, vielfältige Überlegungen anzustellen. Welche Sorte Sie nachpflanzen sollten finden Sie unter dem Menüpunkt „Obstsortenkunde“ was Sie jedoch beim Pflanzen beachten sollten finden Sie in den folgenden Ausführungen.
Das 1x1 des Baumpflanzens
Pflanzzeit
Als Pflanzzeit kommen, wie bei anderen Gehölzen auch, das Frühjahr und der Herbst in Frage. Dabei ist dem Herbst zweifelsohne der Vorzug zu geben, da die Bäume schon im Spätherbst und Winter Wurzeln bilden können und dadurch im Frühjahr stärker austreiben. Außerdem erübrigt sich bei normaler Witterung das ständige Gießen der Bäume, um das man im Frühjahr oftmals nicht herumkommt. Nur bei Frostfreiheit darf gepflanzt werden.
Pflanzgrube
Beginnen Sie mit dem Ausheben der Pflanzengrube. Je größer diese ist, umso besser, aber etwa die 1,5fache Größe des Wurzelwerkes sollte sie mindestens haben (meist etwa 40 cm Tiefe und 70 cm Durchmesser). Die Grasballen werden getrennt gelagert. Der Boden sollte mit Kompost oder Humus vermischt werden.
Schutz vor Wühlmäusen
Die Pflanzgrube wird mit einem Wühlmausschutz (Drahtgeflecht aus Kaninchengeflecht mit einer Maschenweite bis 13 mm) ausgefüllt und das erste Drittel der Pflanzgrube mit dem vermischten Boden gefüllt.
Der Baum wird jetzt in die Grube gesetzt. Dabei sollte die Veredelungsstelle etwa 10 cm über der Pflanzoberkante liegen. Das zweite Drittel des Bodens wird angefüllt. Der Wühlmausschutz wird mit der Drahtschere passend zugeschnitten und direkt um den Wurzelballen geschlossen, aber so, dass der Draht die Rinde nicht verletzen kann.
Nachbarschaftsgesetz / Pflanzabstände
Außerdem sollten bei der Pflanzung bestimmte Gesetzmäßigkeiten beachtet werden, um eventuellen späteren Ärger zu vermeiden: Gemäß dem Sächsischen Nachbarschaftsgesetz müssen Obstbäume bei Neupflanzungen mindestens einen Abstand von 2 m im Innenbereich und 1 m im Außenbereich von der Grundstücksgrenze haben. Dies gilt aber nur für Neupflanzungen, schon vorhandene Gehölze haben Bestandsschutz.
Hochstämmige Kernobstbäume müssen in 10 Meter Abstand nach jeder Seite gepflanzt werden, also jeder Baum soll 100 Quadratmeter haben. Pflanzt man die Bäume nur bei 5 Meter Abstand bringt man die vierfache Zahl von Bäumen unter, von denen jeder nur 25 Quadratmeter Raum hat. Je nun, sagt sich der Obstfreund, 25 Quadratmeter sind eine schöne Fläche, die Bäume werden sich schon damit zufrieden geben. 4 mal so viel Bäume, aber nicht halb so viel Frucht! Die ersten 20, höchsten 30 Jahre, aber dann, wenn der Hauptertrag, der reichste Segen beginnen soll, tritt der Rückgang ein. Ein gesunder hochstämmiger Apfel oder Birnenbaum verwendet naturgemäß die ersten 10 Jahre nach der Pflanzung auf das Wachstum, auf die Entwicklung einer stattlichen Krone, auch das zweite Jahrzehnt ist in erster Linie dieser Aufgabe gewidmet und die Fruchtbarkeit spielt noch die Nebenrolle, erst das dritte Jahrzehnt gibt einen guten Ertrag, der volle Segen aber tritt erst mit dem vierten, fünften Jahrzehnt ein und kann noch lange darüber hinaus dauern.
An Straßen und Wegen sollte die Stammhöhe mindestens 200 cm betragen.
Es gibt überregionale Anbieter, die eine große Auswahl haben, doch stammen diese Bäumchen nicht vom einheimischen Boden, sind hiesiges Klima nicht gewöhnt. Daher ist es grundsätzlich ratsam, eine Baumschule aufzusuchen, die in der Region ansässig ist. Die Pflanzen sind auf dem Boden groß geworden, auf dem sie die nächsten Jahrzehnte stehen werden und sie haben sich an Temperaturen und Niederschläge gewöhnt. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass sich der Baum schnell im eigenen Garten einlebt und den Bedingungen stand hält.
Pflanzgut
Bei der Beschaffung des Pflanzgutes sollte Wert darauf gelegt werden, dass die Bäume der Norm des Bundes Deutscher Baumschulen für Hochstammobstbäume entsprechen:
Stammhöhe mindestens 180 cm,
Stammumfang von mind. 7 cm in 1 m Höhe,
mind. 3 Leitäste neben dem Mitteltrieb
bei der einjährigen Krone.
Verbissschutz
Wenn es notwendig ist, wird ein Verbiss- bzw. Weideschutz angebracht. Geeignet sind Drahthosen (Maschenweite 15-20 mm) und Plastikmanschetten. In der freien Landschaft sollten die Drei- und Vierböcke von einem Maschendraht oder Knotengeflecht umgeben sein, der als Schutz vor Hasen mindestens 100 cm und in Gebieten mit Rehwild 150 cm hoch ist. Bei Beweidung sollte ein mindestens 180 cm hoher Verbissschutz angebracht sein.
Binden und Wässern des Baumes
Jetzt wird der Rest des Bodens eingefüllt und festgetreten. Dabei ist darauf zu achten, dass ein Gießring entsteht, in dem sich das Regenwasser fangen kann. Dazu werden auch die Grasballen verwendet, die am Rand der Baumscheibe umgedreht aufgelegt Rindenmulch bedeckt. Der Baum wird kurz unterhalb des Kronenansatzes so angebunden, dass er fest gehalten, aber nicht gewürgt wird und nicht scheuert. Zur Sicherung eines optimalen Erfolges müssen die Bäume unbedingt angegossen werden. Bei trockenem Boden oder im Frühjahr, wenn die Bäume schon angetrieben haben, sollte unbedingt gewässert werden (20 bis 30 Liter).

Foto: LPV Nordwestsachsen


