Kurfürst August von Sachsen – „Vater“ des sächsischen Obstbaus

Kurfürst August von Sachsen – „Vater“ des sächsischen Obstbaus

Frühe Gesetzeswerke nach Kaiser Barbarossa (1187) sowie dem 1220-1230 verfassten „Sachsenspiegel“ gehen gegen Baumfrevler und Obstdiebe vor. Kurfürst August von Sachsen erlässt 1577 ein „Ehestands-Baumgesetz“ zur Beförderung des Obstbaus im Kurfürstentum Sachsen. Das Gesetz verpflichtet alle Ehepaare vor der Hochzeit zur Pflanzung von zwei gepfropften Bäumen auf der Almendefläche der Gemeinde.

Das Gesetz wird durch nachfolgende sächsische Landesherren lange Zeit aufrecht erhalten, immer wieder ergänzt und den Gegebenheiten ihrer Zeit angepasst.

Darüber hinaus sorgt der Kurfürst für einen regen Austausch von Edelreisern mit anderen Fürstentümern. Damit erweitert er das Sortenspektrum im Kurfürstentum Sachsen maßgeblich. Seine Kenntnisse über den Obstbau fasst er 1571 in der Schrift „Künstlich-Obst-Garten-Büchlein“ zusammen, in welcher er die wichtigsten Obstarten, die Obstbaumzucht und die Praktiken des Veredelns beschreibt.

Foto: Thomas Schönherr
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